Kurzmeldungen (hib),Hilfe für Gewaltopfer: Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch


Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch auf Hilfe für Gewaltopfer

Berlin (hib/STO) – Der Bundesrat hat sich am Freitag für einen Rechtsanspruch auf Hilfe für Gewaltopfer ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte einer Entschließung der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu. Der Rechtsanspruch soll demnach in das Sozialgesetzbuch IX aufgenommen werden.

Konkret fordern die Länder, dass Gewaltopfer Anspruch auf eine umfassende und bedarfsgerechte Hilfe haben, die sowohl materielle als auch immaterielle Leistungen umfasst. Dazu gehören etwa finanzielle Unterstützung, medizinische Behandlung, psychologische Betreuung und rechtliche Beratung.

Die Entschließung verweist darauf, dass Gewaltopfer häufig mit erheblichen gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen zu kämpfen haben. Sie seien oft finanziell benachteiligt und von Armut bedroht. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe könne ihnen dabei unterstützen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen und ihre Rechte durchzusetzen.

Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Länder sind bereit, sich an der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu beteiligen und entsprechende Leistungen zu erbringen.

Die Entschließung wurde von den Ländern einstimmig angenommen. Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben.


Hilfe für Gewaltopfer: Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch

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