Antimuslimische Straftaten erfasst
Berlin (hib/HS) Die Bundesregierung will künftig Daten zu antimuslimischen Straftaten sammeln. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Demnach sollen künftig bei religiös motivierten Straftaten auch die Religionszugehörigkeit des Opfers und des Täters erfasst werden.
Hintergrund ist die Empfehlung des Expertenkreises zur Kriminalitätsstatistik, die im April 2023 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingesetzt wurde. Der Kreis hatte vorgeschlagen, die Erfassung von Daten zu religiös motivierten Straftaten zu verbessern, um ein genaueres Bild der Kriminalitätslage zu erhalten.
Die Bundesregierung will den Vorschlag des Expertenkreises umsetzen. Allerdings ist noch unklar, wann die neue Regelung in Kraft treten wird. Das Innenministerium prüft derzeit die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen.
Die Erfassung von Daten zu antimuslimischen Straftaten ist ein wichtiger Schritt, um die Kriminalitätslage besser zu erfassen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Denn bisher gibt es keine verlässlichen Daten zu diesem Thema. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, da viele antimuslimische Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Hasskriminalität und religiös motivierte Straftaten entschlossen zu bekämpfen. Die Erfassung von Daten ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Antimuslimische Straftaten erfragt
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2025-01-09 14:42 mit dem Titel „Antimuslimische Straftaten erfragt“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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