Drucksachen,20/14438: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) (PDF)


20/14438: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) (PDF)

Bundestag setzt Beratungen über Besoldungs- und Versorgungsanpassungen fort

Der Bundestag wird sich in seiner Sitzung am 20. Januar 2025 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) befassen. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht und soll eine Anpassung der Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten, Soldaten und Richter sicherstellen.

Hintergrund

Als Grundlage für die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen dient das sogenannte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (BVAAnpG). Das BVAAnpG legt fest, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten, Soldaten und Richter regelmäßig an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anzupassen ist. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Dezember 2022.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Besoldung und Versorgung in zwei Schritten vor:

  • Zum 1. Januar 2026: Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,8 %
  • Zum 1. Januar 2027: Weitere Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,5 %

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Anpassung der Grundgehaltssätze für Einsteigerinnen und Einsteiger im Beamtenverhältnis sowie für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der Bundeswehr.

Begründung der Bundesregierung

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen mit der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung. Die Inflation habe in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen, was zu einer Verringerung der Kaufkraft der Beamten, Soldaten und Richter geführt habe.

Auswirkungen

Die Anpassungen der Besoldung und Versorgung werden sich positiv auf die finanzielle Situation der betroffenen Personen auswirken. Die Erhöhung der Grundgehaltssätze wird insbesondere für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger eine Verbesserung darstellen.

Beratungen im Bundestag

Der Bundestag wird den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Im Anschluss daran wird der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Der Ausschuss wird den Gesetzentwurf eingehend prüfen und dem Bundestag einen Bericht vorlegen. Der Bundestag wird dann in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf abstimmen.

Zeitplan

Die Verabschiedung des Gesetzes ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Die Anpassungen der Besoldung und Versorgung werden zum 1. Januar 2026 bzw. zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Dokumente


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