Drucksachen,20/14437: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – Drucksache 20/14342 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)


Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Drucksache 20/14437: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Datum: 08.01.2025 11:00 Uhr

Hintergrund

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Drucksache 20/14342) beschlossen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung eines umfassenden und verlässlichen Hilfesystems für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs und unterstützt die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Hilfesystems. Allerdings formuliert er auch eine Reihe von Änderungsvorschlägen:

  • Ausweitung des Hilfesystems auf alle Betroffenen: Der Bundesrat fordert eine Ausweitung des Hilfesystems auf alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtlichkeit.
  • Verbesserte Zugänglichkeit zu Hilfeleistungen: Die Zugänglichkeit zu Hilfeleistungen soll durch eine zentrale Anlaufstelle und eine 24/7-Hotline verbessert werden.
  • Stärkung der Rechte von Betroffenen: Der Bundesrat verlangt eine Stärkung der Rechte von Betroffenen, beispielsweise durch das Recht auf einen eigenen Rechtsbeistand und auf eine anonyme Anzeigeerstattung.
  • Erweiterung der Präventionsmaßnahmen: Zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sollen Präventionsmaßnahmen ausgeweitet werden, insbesondere im Bereich der Schulen und der Jugendarbeit.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung begrüßt die Änderungsvorschläge des Bundesrates und erklärt sich bereit, diese bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen. Sie betont jedoch, dass die Ausweitung des Hilfesystems auf alle Betroffenen bereits im Entwurf vorgesehen sei und dass die Zugänglichkeit zu Hilfeleistungen durch die geplanten Maßnahmen deutlich verbessert werde.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden in die Beratungen einfließen. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten wird.


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