Risiken der vorläufigen Haushaltsführung für den Sport
(hib) Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 5. Januar 2023, in erster Lesung über den Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP „Risiken der vorläufigen Haushaltsführung für den Sport abwenden“ (20/4948) beraten.
Die vorläufige Haushaltsführung bedeutet, dass der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 noch nicht verabschiedet ist. Bis dahin gilt der Haushalt des Vorjahres fort. Das bedeutet, dass für neue Maßnahmen oder Projekte keine Mittel bereitgestellt werden können.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken der vorläufigen Haushaltsführung für den Sport abzuwenden. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung von Sportprogrammen und -projekten, die im Jahr 2023 starten sollen.
In der Begründung des Antrags heißt es, dass die vorläufige Haushaltsführung „erhebliche Risiken“ für den Sport berge. So könnten beispielsweise geplante Sportstätten nicht gebaut oder saniert werden, und Sportvereine könnten ihre Angebote nicht aufrechterhalten.
Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen eingebracht, nachdem der Bundesrechnungshof in einem Bericht darauf hingewiesen hatte, dass die vorläufige Haushaltsführung „erhebliche Risiken“ für den Bundeshaushalt birge. Der Bericht wurde am 22. Dezember 2022 veröffentlicht.
In dem Bericht heißt es, dass die vorläufige Haushaltsführung zu „erheblichen Verzögerungen“ bei der Umsetzung von Haushaltsmaßnahmen führen könne. Dies könne insbesondere Projekte im Bereich des Sports betreffen, die im Jahr 2023 starten sollen.
Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken der vorläufigen Haushaltsführung zu minimieren. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität, um die laufenden Ausgaben des Bundes zu decken.
Die Koalitionsfraktionen haben mit ihrem Antrag auf die Forderung des Bundesrechnungshofs reagiert. Sie fordern die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken der vorläufigen Haushaltsführung für den Sport abzuwenden.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde von den Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, dass sie den Antrag ablehne, weil er „überflüssig“ sei. Die AfD-Fraktion erklärte, dass sie den Antrag ablehne, weil er „ideologisch motiviert“ sei. Die Linksfraktion erklärte, dass sie den Antrag ablehne, weil er „nicht weit genug“ gehe.
Der Bundestag wird in zweiter und dritter Lesung über den Antrag der Koalitionsfraktionen beraten. Es ist davon auszugehen, dass der Antrag eine Mehrheit finden wird.
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