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Pressemitteilung: Bundesinnenministerium erlässt Verordnung mit verkürzten Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl

Berlin, 2024-12-27 – Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute eine Verordnung erlassen, die die Fristen für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl verkürzt. Die Wahl findet nun am 2025-04-13 statt, der Wahltag wurde damit um zwei Wochen vorverlegt.

Die verkürzten Fristen sollen einen reibungslosen Ablauf der Wahl sicherstellen und die Zeit für den Wahlkampf verkürzen. Die neue Regelung gilt für alle Wahlhandlungen, die nach dem 2024-12-27 stattfinden.

Wichtigste Änderungen:

  • Der Stichtag für die Feststellung des Wählerverzeichnisses wird vom 2025-03-06 auf den 2025-02-13 vorverlegt.
  • Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird vom 2025-03-27 auf den 2025-02-20 verkürzt.
  • Die Frist für die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wird vom 2025-05-15 auf den 2025-04-22 verkürzt.

Begründung:

Die vorgezogene Bundestagswahl wurde aufgrund der politischen Lage notwendig. Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, wurden die Fristen verkürzt. Die verkürzten Fristen sollen auch die Zeit für den Wahlkampf verkürzen und den Wählern mehr Zeit geben, sich mit den Kandidaten und ihren Programmen auseinanderzusetzen.

Auswirkungen:

Die Verordnung hat Auswirkungen auf alle an der Durchführung der Wahl Beteiligten. Die Wahlbehörden müssen ihre Planungen entsprechend anpassen. Die Parteien müssen ihre Wahlkampfstrategien anpassen und die Kandidaten haben weniger Zeit für den Wahlkampf.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl und zur Verordnung mit den verkürzten Fristen finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de


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