20/14344: Gesetzentwurf zur Transformation des Vergaberechts
20. Dezember 2024, 11:00 Uhr
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Dezember 2024 den Gesetzentwurf 20/14344 zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Das Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) soll das bestehende Vergaberecht umfassend reformieren und an die aktuellen Anforderungen anpassen.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen und zu digitalisieren. Durch die Reform sollen die Verfahren bei öffentlichen Aufträgen transparenter, effizienter und wettbewerblicher gestaltet werden.
Wichtigste Neuerungen
Zu den wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs gehören:
- Einführung elektronischer Vergabeverfahren: Vergabeverfahren sollen künftig grundsätzlich elektronisch durchgeführt werden. Dies soll zu mehr Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit beitragen.
- Vereinfachung der Verfahren: Die Komplexität der Vergabeverfahren soll durch die Streichung unnötiger Regelungen reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen die Verfahren erleichtert werden.
- Stärkung des Wettbewerbs: Durch die Reform soll der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden. Dies soll unter anderem durch die Schaffung neuer Möglichkeiten für die Beteiligung von KMU erreicht werden.
- Digitalisierung des Vergaberechts: Das Vergaberecht soll umfassend digitalisiert werden. Dies beinhaltet die Einführung eines digitalen Vergabeportals, das die Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen soll.
Auswirkungen auf öffentliche Auftraggeber
Für öffentliche Auftraggeber bringt das VergRTransfG erhebliche Veränderungen mit sich. Sie müssen sich auf die neuen elektronischen Vergabeverfahren einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Zudem müssen sie die Vereinfachungsmaßnahmen beachten und ihre Vergabeverfahren entsprechend optimieren.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, bietet das VergRTransfG neue Chancen. Durch die Vereinfachung der Verfahren und die Stärkung des Wettbewerbs sollen KMU bessere Möglichkeiten erhalten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Die Digitalisierung des Vergaberechts soll zudem zu einer erhöhten Transparenz und Rechtssicherheit beitragen.
Weitere Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz vom Bundestag verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. Das Inkrafttreten des VergRTransfG ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
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