Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen
20. Dezember 2024, 08:00 Uhr
Der Bundestag hat am 19. Dezember 2024 in dritter Lesung eine umfassende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energiewirtschaft zu stärken.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Erneuerbare-Energien-Anlagen: Die Genehmigungsverfahren für Solar- und Windkraftanlagen sollen vereinfacht und beschleunigt werden. So soll die Vorprüfung des Flächenbedarfs entfallen und die Fristen für die Genehmigungsbehörden verkürzt werden.
- Ausbau von Offshore-Windkraft: Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die Offshore-Windleistung bis zum Jahr 2030 auf 30 Gigawatt und bis zum Jahr 2045 auf 70 Gigawatt auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windparks reformiert und die Genehmigungsverfahren vereinfacht.
- Stärkung der Rolle von Wasserstoff: Wasserstoff soll eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen. Die Gesetzesnovelle sieht daher verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der Wasserstoffwirtschaft vor, darunter die Einführung eines Wasserstoffnetzes und die Förderung von Elektrolyseuren.
- Verbesserung der Versorgungssicherheit: Die Gesetzesänderung enthält Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, darunter die Erhöhung der Gasreserven und die Einführung eines Frühwarnsystems für Versorgungskrisen.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die Novelle des EnWG sieht Maßnahmen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energiewirtschaft zu stärken. Dazu gehören die Einführung eines neuen Marktmodells für Regelenergie und eine Flexibilisierung des Stromnetzes.
Reaktionen auf die Gesetzesänderung:
Die Bundesregierung begrüßt die beschlossenen Änderungen als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wirtschaftsverbände und Umweltorganisationen bewerten die Novelle hingegen unterschiedlich. Während der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren begrüßt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dass die Novelle nicht weit genug gehe, um die Klimaziele zu erreichen.
Ausblick:
Die Beschlüsse des Bundestages müssen nun noch vom Bundesrat bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten können. Es ist davon auszugehen, dass die Änderungen zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten werden. Die Umsetzung der Gesetzesnovelle wird ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung sein.
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