Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
(hib) Berlin. Das Kindergeld wird künftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, der am Mittwoch in den Bundestag eingebracht wurde (20/5694).
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Mütter und Väter. Er wird gezahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für das Kind zahlt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit 185 Euro pro Monat für Kinder unter sechs Jahren und 215 Euro für Kinder ab sechs Jahren.
Das Kindergeld ist eine steuerliche Leistung für Familien. Es wird für jedes Kind gezahlt, das in Deutschland lebt. Das Kindergeld beträgt derzeit 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind.
Bisher wurde das Kindergeld nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Dies führte dazu, dass einige Alleinerziehende mehr Geld vom Staat erhielten, als ihnen eigentlich zusteht.
Mit dem neuen Gesetz soll dieser Missbrauch verhindert werden. Das Kindergeld wird künftig in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Alleinerziehende nur noch die Leistungen vom Staat erhalten, auf die sie tatsächlich Anspruch haben.
Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung am 23. November 2022 beschlossen. Er muss nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann.
Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-12-19 11:02 mit dem Titel „Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
104