Drucksachen,20/14323: Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 20/12660, 20/14312 – Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) (PDF)

20/14323: Änderungsantrag zu Filmförderungsgesetz in zweiter Beratung

Datum: 2024-12-19 11:00 Uhr

Kurzfassung:

Der Bundestag berät am heutigen Dienstag über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG). Der Antrag zielt darauf ab, die bisher vorgesehene Erhöhung der Filmförderung von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro zu streichen.

Details:

Der Änderungsantrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Antragsteller argumentieren, dass die geplante Erhöhung der Filmförderung nicht gerechtfertigt sei und zu einer Verschwendung von Steuergeldern führen würde. Stattdessen solle die Förderung auf das bisherige Niveau von 75 Millionen Euro begrenzt werden.

Die anderen Fraktionen im Bundestag haben sich noch nicht zu dem Änderungsantrag geäußert. Es wird jedoch erwartet, dass sie den Antrag ablehnen werden. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie der Erhöhung der Filmförderung zustimmt.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf zur Filmförderung soll die deutsche Filmindustrie stärken und die Produktion von qualitativ hochwertigen Filmen unterstützen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Erhöhung der Filmförderung von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro vor. Die Mittel sollen für die Produktion, Verleih und Filmfestivals bereitgestellt werden.

Die Filmindustrie hat die geplante Erhöhung der Filmförderung begrüßt. Sie argumentiert, dass die zusätzlichen Mittel notwendig seien, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Films auf dem internationalen Markt zu stärken.

Fazit:

Die Beratung über den Änderungsantrag zum Filmförderungsgesetz wird voraussichtlich kontrovers verlaufen. Es bleibt abzuwarten, ob der Antrag von den anderen Fraktionen im Bundestag unterstützt wird. Sollte der Antrag abgelehnt werden, würde der Bundestag voraussichtlich dem ursprünglichen Gesetzentwurf zustimmen, der eine Erhöhung der Filmförderung auf 150 Millionen Euro vorsieht.


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