Bundesregierung beschließt neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Berlin, 19. Dezember 2024 – Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung neue Rechengrößen für die Sozialversicherung beschlossen. Diese treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Hintergrund
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge und Leistungen. Sie werden jährlich auf Basis der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Durch die neuen Rechengrößen sollen unter anderem die steigenden Kosten im Gesundheitswesen abgefedert werden.
Wichtigste Änderungen
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen sind, wird auf 89.600 Euro (Westdeutschland) bzw. 83.500 Euro (Ostdeutschland) angehoben.
- Bezugsgröße: Die Bezugsgröße, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und weiterer Sozialleistungen herangezogen wird, steigt auf 3.700 Euro (Westdeutschland) bzw. 3.490 Euro (Ostdeutschland).
- Allgemeine Bemessungsgrundlage: Die allgemeine Bemessungsgrundlage, auf der die Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung berechnet werden, wird auf 59.850 Euro (Westdeutschland) bzw. 56.550 Euro (Ostdeutschland) angehoben.
- Jahresentgeltgrenze: Die Jahresentgeltgrenze, ab der der volle Beitragssatz für die Rentenversicherung zu zahlen ist, wird auf 89.600 Euro (Westdeutschland) bzw. 83.500 Euro (Ostdeutschland) erhöht.
Auswirkungen für Versicherte
Die neuen Rechengrößen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Versicherten. So werden Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze höhere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen müssen. Hingegen werden Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Einkommen von den höheren Bemessungsgrundlagen profitieren, da ihre Beiträge dadurch sinken.
Auch für Bezieher von Sozialleistungen ergeben sich Änderungen. So wird das Arbeitslosengeld aufgrund der höheren Bezugsgröße etwas steigen.
Reaktionen
Die neuen Rechengrößen wurden von den Sozialpartnern unterschiedlich bewertet. Während die Arbeitgeber die Anpassung als notwendig erachten, kritisieren die Gewerkschaften die steigende Belastung für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen.
Die Bundesregierung verteidigt die neuen Rechengrößen als unverzichtbar für die Stabilität des Sozialversicherungssystems. Allerdings kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an, die Auswirkungen der neuen Regeln genau zu beobachten und gegebenenfalls nachzusteuern.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Die Bundesregierung einen neuen Artikel am 2024-12-19 10:30 mit dem Titel „Rechengrößen in der Sozialversicherung“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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