Kurzmeldungen (hib),Menschenrechtsinstitut: Asylverfahren nicht auslagern

Menschenrechtsinstitut: Asylverfahren nicht auslagern

Berlin: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat sich gegen die geplante Auslagerung von Asylverfahren in andere Länder ausgesprochen. Ein entsprechender Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sei „menschenrechtlich höchst bedenklich“, sagte DIMR-Direktorin Beate Rudolf am Freitag in Berlin.

Das DIMR verwies darauf, dass das Recht auf Asyl ein Grundrecht sei, das in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert ist. „Dieses Recht kann nicht einfach nach Belieben ausgelagert werden“, betonte Rudolf.

Auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen äußerte sich kritisch zu Faesers Plänen. Die Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland sei „unvereinbar mit unseren menschenrechtlichen Grundwerten“, sagte Geschäftsführerin Regina Hagen.

Faeser hatte am Donnerstag angekündigt, dass sie die Möglichkeit prüfen wolle, Asylverfahren in andere EU-Staaten oder Drittstaaten auszulagern. Ziel sei es, die Zahl der Asylanträge in Deutschland zu verringern.

Das DIMR warnte jedoch davor, dass eine Auslagerung der Verfahren die Rechte von Asylsuchenden verletzen könne. In vielen Ländern seien die Asylverfahren nicht fair und transparent, sagte Rudolf. Zudem bestünde die Gefahr, dass Asylsuchende in diesen Ländern inhaftiert oder abgeschoben werden könnten, ohne dass ihnen ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert sei.

Auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen forderte Faeser auf, ihre Pläne zurückzuziehen. „Die Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland ist nicht nur menschenrechtlich bedenklich, sondern auch praktisch nicht umsetzbar“, sagte Hagen. Sie verwies darauf, dass es bereits jetzt schwierig sei, Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. „Wenn wir diese Verfahren jetzt auch noch in andere Länder auslagern, wird das Chaos noch größer werden.“


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