Baukostenzuschüsse für parteinahe Stiftungen thematisiert
Berlin (hib/AS) Die Bundesregierung will prüfen, ob parteinahe Stiftungen künftig keine Zuschüsse mehr für Baumaßnahmen erhalten sollen. Das geht aus der Antwort (20/5719) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5608) der AfD-Fraktion hervor.
Hintergrund sind diverse Finanzierungs- und Korruptionsskandale in den vergangenen Jahren, in die unter anderem Angehörige von parteinahen Stiftungen verwickelt waren. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits 2019 strengere Auflagen für die Vergabe von Fördergeldern erlassen.
Nun prüft die Bundesregierung, ob darüber hinaus ein Verbot von Baukostenzuschüssen sinnvoll sei. In ihrer Antwort verweist die Regierung auf einen Anfang 2020 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag gegebenen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Darin heißt es, dass ein solches Verbot verfassungsrechtlich zulässig wäre.
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf eine Studie des Bundesrechnungshofs verwiesen, wonach die parteinahen Stiftungen zwischen 2015 und 2019 insgesamt rund 260 Millionen Euro an Zuschüssen für Baumaßnahmen erhalten hätten. Die Studie hatte auch Kritik an der Verwendung dieser Mittel geübt.
Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort, dass die parteinahen Stiftungen eine wichtige Rolle für die politische Bildungsarbeit in Deutschland spielten. Sie unterstrich aber auch, dass eine transparente und verantwortungsvolle Verwendung der Fördergelder gewährleistet sein müsse.
Die Prüfung der Bundesregierung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Anschließend wird die Regierung entscheiden, ob sie ein Verbot von Baukostenzuschüssen für parteinahe Stiftungen vorschlagen wird.
Baukostenzuschüsse für parteinahe Stiftungen thematisiert
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