Die Bundesregierung,Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn

Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn

Berlin, 16. Dezember 2024 – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2025 um 9,5 % auf 13 Euro pro Stunde anzuheben. Damit setzt sie eine Empfehlung der Mindestlohnkommission um. Das Kabinett stimmte dem Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu.

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kaufkraft und zur Bekämpfung von Armut im Niedriglohnsektor“, sagte Heil. „Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können.“

Von der Erhöhung profitieren rund 6,2 Millionen Beschäftigte, deren Einkommen sich damit im Durchschnitt um 120 Euro pro Monat erhöht. Die Bundesregierung rechnet damit, dass sich der Anstieg des Mindestlohns positiv auf die Binnennachfrage auswirken wird.

Unternehmen, die bereits jetzt den Mindestlohn zahlen, müssen sich auf die Erhöhung einstellen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Für Auszubildende und Praktikanten gibt es Sonderregelungen.

Reaktionen auf den Beschluss

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Beschluss der Bundesregierung. „Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiger Erfolg für die Gewerkschaften“, sagte DGB-Chef Yasmin Fahimi. „Sie sorgt für mehr Gerechtigkeit und stärkt die Kaufkraft der Beschäftigten.“

Die Arbeitgeberverbände kritisierten hingegen den Beschluss. Sie befürchten, dass die Erhöhung des Mindestlohns Arbeitsplätze kosten wird. „Wir sind besorgt, dass die Anhebung des Mindestlohns zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen könnte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen“, sagte Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).

Ausblick

Die nächste turnusmäßige Überprüfung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission ist für 2026 geplant. Es wird erwartet, dass die Kommission dann eine weitere Empfehlung zur Höhe des Mindestlohns abgeben wird.


Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn

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