Kurzmeldungen (hib),Bundesregierung äußert sich zur Änderung der Höfeordnung

Bundesregierung äußert sich zur Änderung der Höfeordnung

Berlin, den 12. Dezember 2024 – Die Bundesregierung hat sich heute zu den geplanten Änderungen der Höfeordnung geäußert. Ziel der Reform ist es, die Höfeordnung an die aktuellen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen.

Hintergrund

Die Höfeordnung ist eine bundesweite Verordnung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland festlegt. Sie regelt unter anderem die Hofübergabe, die Hofteilung und die Hofauflösung. Die letzte große Reform der Höfeordnung fand im Jahr 1976 statt.

Geplante Änderungen

Die geplanten Änderungen der Höfeordnung umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Einführung eines modernen Hofübergabemodells, das den aktuellen Anforderungen der Landwirtschaft gerecht wird.
  • Flexibilisierung der Regelungen zur Hofteilung, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betriebe Rechnung zu tragen.
  • Vereinfachung der Verfahren zur Hofauflösung, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
  • Stärkung der Rechte von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Hofübergabe.

Begründung der Änderungen

Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit dem Ziel, die Höfeordnung an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die aktuellen Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß und behinderten in vielen Fällen die Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe.

Stellungnahmen von Verbänden

Die geplanten Änderungen der Höfeordnung wurden von den landwirtschaftlichen Verbänden grundsätzlich begrüßt. Der Deutsche Bauernverband forderte jedoch eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Familienbetriebe. Der Bund Deutscher Milchviehhalter kritisierte, dass die Regelungen zur Hofauflösung nicht ausreichend vereinfacht würden.

Ausblick

Der Entwurf der neuen Höfeordnung wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. Es wird erwartet, dass der Bundestag im nächsten Jahr über die Änderungen abstimmt. Die geplante Reform soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.


Bundesregierung äußert sich zur Änderung der Höfeordnung

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