Kurzmeldungen (hib),AfD will Standortauswahlgesetz abschaffen

AfD will Standortauswahlgesetz abschaffen

Berlin, 12.12.2024 (hib/HAU)

Die AfD will das Standortauswahlgesetz abschaffen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (20/4822) hervor, über den der Bundestag am kommenden Freitag, 15. Dezember, in erster Lesung beraten wird.

Das Standortauswahlgesetz regelt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall in Deutschland. Die AfD argumentiert in ihrem Antrag, dass das Gesetz „nicht geeignet“ sei, einen geeigneten Standort zu finden, und dass die Suche „nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien“ erfolgen müsse.

Die Fraktion schlägt vor, das Standortauswahlgesetz durch ein neues „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle“ zu ersetzen. Dieses neue Gesetz soll unter anderem folgende Änderungen vorsehen:

  • Die Suche nach einem Endlager soll nicht mehr auf bestimmte Gebiete beschränkt werden.
  • Die Auswahl des Standortes soll nicht mehr durch eine Kommission, sondern durch ein unabhängiges Gremium erfolgen.
  • Die Bürgerbeteiligung soll auf alle Phasen des Such- und Auswahlprozesses ausgeweitet werden.

Die AfD argumentiert, dass ihr Vorschlag „die Transparenz und Akzeptanz des Such- und Auswahlprozesses“ erhöhen würde. Die Fraktion fordert zudem die Bundesregierung auf, „alle Maßnahmen zu ergreifen, um die sichere Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland zu gewährleisten“.

Es ist unklar, ob der Antrag der AfD im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Die anderen Fraktionen haben sich noch nicht zu dem Vorschlag geäußert.


AfD will Standortauswahlgesetz abschaffen

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-12-12 11:42 mit dem Titel „AfD will Standortauswahlgesetz abschaffen“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

85

Schreibe einen Kommentar