Kurzmeldungen (hib),Keine statistische Erfassung nach Visumversagungsgründen

Keine statistische Erfassung nach Visumversagungsgründen

10. Dezember 2024

Trotz bestehender gesetzlicher Verpflichtungen erfasst das Auswärtige Amt (AA) nicht systematisch die Gründe für Visumsversagungen in Deutschland. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Gemäß § 54 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist das AA verpflichtet, „statistische Auswertungen über die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung nationaler Visa“ zu erstellen. Darin sollen auch die „Versagungsgründe“ ausgewiesen werden.

Die Bundesregierung räumt jedoch ein, dass „derzeit keine systematische statistische Erfassung der Versagungsgründe“ erfolge. Vielmehr würden lediglich „vereinzelt“ Daten zu bestimmten Aspekten wie der „Eingliederungs- und Sicherheitsprüfung“ erhoben.

Diese Praxis steht in Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben und erschwert die Auswertung und Bewertung der Visumvergabepraxis in Deutschland. Ohne eine systematische Erfassung der Versagungsgründe ist es nicht möglich, die Wirksamkeit der Visumpolitik zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Die Bundesregierung begründet die fehlende Erfassung mit „kapazitären und Datenschutzgründen“. Die Erhebung und Auswertung der Versagungsgründe sei „mit erheblichem Aufwand verbunden“. Zudem bestünden datenschutzrechtliche Bedenken, da die Gründe für eine Visumsversagung „sensible persönliche Daten“ darstellen würden.

FDP-Bundestagsabgeordnete Linda Teuteberg kritisiert die Antwort der Bundesregierung: „Die systematische Erfassung von Visumversagungsgründen ist gesetzlich vorgeschrieben und unabdingbar für eine effektive Migrationspolitik. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden.“

Sie fordert das AA auf, unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung des § 54 AufenthG zu ergreifen und zukünftig eine systematische statistische Erfassung der Visumversagungsgründe vorzunehmen. Nur so könne die Visumvergabepraxis transparent und nachvollziehbar gemacht werden.


Keine statistische Erfassung nach Visumversagungsgründen

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