Kurzmeldungen (hib),Förderung von Vereinen durch den Bund

Förderung von Vereinen durch den Bund

(hib) Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Dezember 2024, die Förderung von Vereinen durch den Bund in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro für das Jahr 2025 beschlossen.

Im Einzelnen umfasst die Förderung folgende Maßnahmen:

  • Förderung des Sports: 600 Millionen Euro für die Förderung des Sports in Vereinen, darunter Mittel für den Bau und die Sanierung von Sportstätten sowie für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern.
  • Förderung der Kultur: 400 Millionen Euro für die Förderung der Kultur in Vereinen, darunter Mittel für die Förderung von Theater-, Musik- und Tanzprojekten sowie für die Bewahrung von Kulturgut.
  • Förderung der Jugend: 250 Millionen Euro für die Förderung der Jugendarbeit in Vereinen, darunter Mittel für die Unterstützung von Jugendverbänden, die Durchführung von Jugendfreizeiten und die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement von Jugendlichen.
  • Förderung des Ehrenamts: 150 Millionen Euro für die Förderung des Ehrenamts in Vereinen, darunter Mittel für die Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit sowie für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen.
  • Förderung des sozialen Zusammenhalts: 100 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Zusammenhalts in Vereinen, darunter Mittel für die Unterstützung von Vereinen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der Förderung von generationenübergreifenden Projekten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte die Bedeutung von Vereinen für das gesellschaftliche Leben in Deutschland. „Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie bieten Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit, ihren Interessen nachzugehen, sich zu engagieren und Gemeinschaft zu erleben“, sagte Faeser. „Mit dieser Förderung wollen wir den Vereinen Anerkennung und Unterstützung für ihre wertvolle Arbeit zukommen lassen.“

Der Bundestag beschloss die Förderung im Rahmen des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2025. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.


Förderung von Vereinen durch den Bund

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