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Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beraten: Bundesrat gibt grünes Licht

Berlin, 05.12.2024 – Das Bundeskabinett hat heute die Bundesratsinitiative zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Technologie zu stärken.

Hintergrund

Das KWKG regelt die Förderung von KWK-Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. KWK gilt als effiziente Technologie, da sie die Ausnutzung von Primärenergie verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Die aktuelle Förderung nach dem KWKG läuft jedoch zum 31. Dezember 2025 aus.

Neuregelung ab 2026

Die geplante Neuregelung sieht eine Fortsetzung der KWK-Förderung ab dem 1. Januar 2026 vor. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Maßnahmen:

  • Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung für KWK-Strom wird von derzeit 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 10 Cent pro kWh erhöht.
  • Investitionsförderung: Für Neuanlagen und die Erneuerung bestehender KWK-Anlagen wird eine Investitionsförderung in Form von Zuschüssen gewährt.
  • Systemdienstleistungsentgelt: KWK-Anlagen erhalten künftig ein Systemdienstleistungsentgelt für die Bereitstellung von Regelenergie.

Reaktionen

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) begrüßte die Initiative des Bundesrats. BKWK-Präsident Stefan Kapferer betonte die Bedeutung der KWK für die Energiewende: „KWK ist eine Schlüsseltechnologie für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung. Die Modernisierung der Förderung ist ein wichtiger Schritt, um diese Technologie zukunftsfähig zu machen.“

Auch aus der Wirtschaft gibt es positive Rückmeldungen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin sieht in der Neuregelung „eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. IHK-Präsident Dr. Jan Eder: „KWK trägt nicht nur zur Klimaschutz, sondern auch zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bei.“

Ausblick

Die geänderte Fassung des KWKG muss nun vom Bundestag verabschiedet werden. Es wird erwartet, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Die neuen Förderbedingungen werden ab dem 1. Januar 2026 für alle KWK-Anlagen gelten.


Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beraten

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