Änderung des Produktsicherheitsgesetzes beraten
2024-12-04 15:30 Uhr
Am heutigen Mittwoch beraten der Bundestag und der Bundesrat über eine Änderung des Produktsicherheitsgesetzes. Ziel der Novelle ist es, die Sicherheit von Produkten im Handel zu verbessern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Hintergrund
Das Produktsicherheitsgesetz ist seit 2004 in Kraft und regelt die Bereitstellung sicherer Produkte auf dem Markt. Allerdings haben sich in den letzten Jahren die Anforderungen an die Produktsicherheit verändert. Insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung und Globalisierung des Handels sind neue Herausforderungen entstanden.
Wesentliche Änderungen
Die geplante Änderung des Produktsicherheitsgesetzes sieht folgende wesentliche Änderungen vor:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs: Das Gesetz soll künftig auch für Produkte gelten, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, sondern beispielsweise nur an Freunde oder Familie weitergegeben werden.
- Verschärfte Pflichten für Hersteller: Hersteller sollen künftig noch mehr Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte tragen. Sie müssen nachweisen können, dass ihre Produkte den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Neue Sanktionsmöglichkeiten: Bei Verstößen gegen das Produktsicherheitsgesetz sollen künftig höhere Bußgelder verhängt werden können.
- Stärkung der Marktüberwachung: Die Behörden sollen mehr Befugnisse zur Überwachung des Marktes erhalten. Sie können künftig Unternehmen auch unangekündigt kontrollieren und Produkte stichprobenartig untersuchen.
Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Änderung des Produktsicherheitsgesetzes soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unsicheren Produkten schützen. Durch die Verschärfung der Pflichten für Hersteller und die Stärkung der Marktüberwachung soll sichergestellt werden, dass nur sichere Produkte in den Handel gelangen.
Weitere Schritte
Die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag und Bundesrat ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Verbesserung der Produktsicherheit. Nach der Beratung wird der Gesetzentwurf voraussichtlich in das parlamentarische Verfahren gehen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird es voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten.
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes beraten
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