Kurzmeldungen (hib),Sozialleistungen in „Dublin-Fällen“

Sozialleistungen in „Dublin-Fällen“: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

  • Datum: 3. Dezember 2024
  • Quelle: Hauptabteilung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (hib)

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Vorwurf: Deutschland verwehre Asylsuchenden, die unter die Dublin-Verordnung fallen, unrechtmäßig den Zugang zu Sozialleistungen.

Hintergrund

Die Dublin-Verordnung regelt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. In der Regel ist dies das Land, in das der Asylsuchende zuerst eingereist ist.

In Deutschland leben derzeit schätzungsweise 150.000 Asylsuchende, die unter die Dublin-Verordnung fallen. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen nach deutschem Recht.

Die EU-Kommission sieht darin jedoch einen Verstoß gegen die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die das Recht auf angemessene Sozialleistungen garantiert.

Verfahren

Die Europäische Kommission hat Deutschland nun ein offizielles Schreiben (Aufforderungsschreiben) zugestellt, in dem sie die Vorwürfe darlegt und eine Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten fordert.

Sollte Deutschland die Bedenken der Kommission nicht ausräumen, könnte die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.

Deutsche Reaktion

Die Bundesregierung hat sich bisher nicht offiziell zu dem Vertragsverletzungsverfahren geäußert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie die Vorwürfe zurückweisen wird.

Das Bundesinnenministerium hat bereits erklärt, dass Deutschland die Dublin-Verordnung ordnungsgemäß umsetze und Asylsuchenden, die unter die Verordnung fallen, lediglich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewähre.

Auswirkungen

Sollte der Europäische Gerichtshof der Klage der Kommission stattgeben, wäre Deutschland verpflichtet, Asylsuchenden, die unter die Dublin-Verordnung fallen, Sozialleistungen nach deutschem Recht zu gewähren.

Dies hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den deutschen Staatshaushalt. Schätzungen zufolge könnten die Kosten auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.

Fazit

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist ein wichtiger Schritt für die EU-Kommission. Sie setzt sich damit für die Einhaltung der Grundrechte aller Menschen in Europa ein, auch für diejenige von Asylsuchenden.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung reagieren wird und ob es tatsächlich zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommt.


Sozialleistungen in „Dublin-Fällen“

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