Pressemitteilungen,Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Schiedsverfahrensrecht

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Schiedsverfahrensrecht

  • Datum: 29. November 2024
  • Uhrzeit: 07:28 Uhr

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages lädt zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema Schiedsverfahrensrecht ein. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Reformvorschläge der Bundesregierung, die darauf abzielen, das Schiedsverfahren zu modernisieren und zu stärken.

Die Reformvorschläge umfassen unter anderem:

  • Die Einführung eines neuen Schiedsverfahrensgesetzes, das die bestehenden Regelungen im Gesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (ISHA) und im Gesetz zur Durchführung des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ersetzen soll.
  • Die Schaffung eines neuen Berufsstandes für Schiedsrichter, der bestimmte Qualifikationsanforderungen stellt.
  • Die Einführung einer Pflicht zur Verschwiegenheit für Schiedsrichter und Parteien.
  • Die Möglichkeit, Schiedsverfahren auch online durchzuführen.

Der Rechtsausschuss hat Sachverständige eingeladen, ihre Stellungnahmen zu den Reformvorschlägen abzugeben. Zu den eingeladenen Experten gehören:

  • Vertreter des Bundesministeriums der Justiz
  • Vertreter der Wirtschaft und Verbände
  • Schiedsrichter und Anwälte

Die Anhörung ist öffentlich und kann im Livestream auf der Website des Bundestages verfolgt werden. Interessierte können sich auch im Vorfeld per E-Mail beim Rechtsausschuss für eine Teilnahme an der Anhörung anmelden.

Hintergrund

Das Schiedsverfahren ist ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, das außerhalb der staatlichen Gerichte durchgeführt wird. Es wird häufig in internationalen Handelsstreitigkeiten eingesetzt, da es schnell, flexibel und vertraulich ist. Allerdings gibt es auch Kritik an dem Schiedsverfahren, insbesondere an der fehlenden Transparenz und den hohen Kosten.

Die Reformvorschläge der Bundesregierung zielen darauf ab, diese Kritikpunkte zu adressieren und das Schiedsverfahren zu einem noch attraktiveren Instrument zur Streitbeilegung zu machen. Die öffentliche Anhörung soll dazu dienen, die unterschiedlichen Perspektiven auf die Reformvorschläge zu beleuchten und eine fundierte Entscheidung über deren Umsetzung zu ermöglichen.


Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Schiedsverfahrensrecht

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