Regierungsentwurf des „Kritis-Dachgesetzes“ vorgelegt
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf eines „Kritis-Dachgesetzes“ vorgelegt. Das Gesetz soll künftig alle kritischen Infrastrukturen und die Behörden mit Zuständigkeiten für deren Schutz in einem einheitlichen Ansatz zusammenfassen. Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen, Anlagen oder Systeme, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, die Gesundheit, die Umwelt oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hätte. Dazu zählen zum Beispiel Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr oder Wasserversorgung.
Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines einheitlichen Sicherheitsstandards für alle kritischen Infrastrukturen. Dieser Standard soll Mindestvorgaben für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen festlegen und deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden. Zudem soll eine neue „Nationale Leitstelle Krisenmanagement“ eingerichtet werden, die im Krisenfall die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und den Betreibern kritischer Infrastrukturen übernehmen soll.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Zuständigkeiten für den Schutz kritischer Infrastrukturen neu zu ordnen. Bisher sind diese Zuständigkeiten auf verschiedene Behörden verteilt, was zu einer unübersichtlichen und teilweise ineffizienten Zusammenarbeit führen kann. Künftig soll das Bundesministerium des Innern und für Heimat die übergreifende Koordinierung übernehmen.
Das „Kritis-Dachgesetz“ ist Teil einer umfassenden Strategie der Bundesregierung zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor aktuellen und zukünftigen Bedrohungen. Zu diesen Bedrohungen zählen zum Beispiel Cyberangriffe, Terrorismus oder Naturkatastrophen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegen Bedrohungen für seine kritischen Infrastrukturen.
Regierungsentwurf des „Kritis-Dachgesetzes“ vorgelegt
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