Kurzmeldungen (hib),Erleichterte Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energien

Erleichterte Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energien

Berlin, 28. November 2024 (hib) Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung beim Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern und den Eigenverbrauch von Strom zu fördern.

Bürgerenergiegesellschaften werden gestärkt

Herzstück der Reform ist die Stärkung von Bürgerenergiegesellschaften (BEGs). Diese gemeinnützigen Organisationen ermöglichen es Bürgern, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Sie können künftig Projekte zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien initiieren, planen und umsetzen.

Um die Gründung und das Wachstum von BEGs zu fördern, werden sie von bürokratischen Hemmnissen befreit. So wird beispielsweise die Gründungserlaubnis vereinfacht und die Frist für die Vorlage des Gründungsplans verlängert. Zudem erhalten BEGs einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Bundesnetzagentur.

Eigenerzeugung und -verbrauch werden attraktiver

Die Reform macht auch den Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien attraktiver. Die sogenannte Prosumer-Abgabe, eine Umlage auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom, wird abgeschafft. Gleichzeitig wird die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen deutlich angehoben.

Pläne für gemeinschaftliches Wohnen und Arbeiten

Neu in das EEG aufgenommen werden Regelungen zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohn- und Arbeitsprojekten, die auf erneuerbaren Energien basieren. Diese Projekte können künftig ebenfalls von Fördermitteln profitieren.

Bundesregierung begrüßt die Reform

Die Bundesregierung begrüßte die Reform des EEG als wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) erklärte: „Die neue Beteiligungskultur ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv an der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Das ist ein Gewinn für die Energiewende und für unsere Demokratie.“

Kritik vom Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) kritisierte die Reform als „schädlich für Verbraucher und Wirtschaft“. Die Abschaffung der Prosumer-Abgabe führe zu einer Subventionierung von Eigenverbrauchern auf Kosten der Allgemeinheit. Zudem würden die Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien geschwächt.

Ausblick

Die reformierte EEG tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Bundesregierung erwartet, dass der Ausbau erneuerbarer Energien dadurch deutlich beschleunigt und die Bürgerbeteiligung gestärkt wird.


Erleichterte Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energien

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