AfD thematisiert Anpassung der Hofabfindung
Berlin. (hib/HAU) Die AfD-Fraktion hat in einem Antrag (20/5852) die Anpassung der Hofabfindung gefordert. Damit solle sichergestellt werden, dass der „bleibende Hofnachfolger“ eine ausreichende Altersvorsorge erhalte, argumentiert die Fraktion.
Die Abfindung werde seit 2010 als eine Einmalzahlung gewährt und betrage aktuell bei einem Hof mit 96 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche etwa 54.000 Euro. Die Summe werde jedoch nicht inflationsangepasst. Dies führe dazu, dass der Wert der Abfindung stetig sinke, so die AfD.
Nach Ansicht der Fraktion muss sichergestellt werden, dass der Nachfolger die Kosten für die Altersvorsorge, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Tilgung des Kredits für die Übernahme des Hofs tragen könne. Die aktuelle Abfindungshöhe sei dafür aber nicht ausreichend.
Der Antrag der AfD wurde am Mittwoch, 29. November 2023, in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Fraktionen von CDU/CSU und Grünen kündigten an, sich mit dem Thema befassen zu wollen. Die FDP lehnte den AfD-Antrag hingegen ab, da sie darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Landwirte sehe.
Die Hofabfindung ist eine Entschädigungszahlung, die an Geschwister des Hofübernehmers gezahlt wird, die nicht auf dem Hof bleiben. Sie soll den ausscheidenden Geschwistern eine angemessene Abfindung für ihren Erbteil gewähren und so die Übergabe des Hofs an einen Nachfolger erleichtern.
AfD thematisiert Anpassung der Hofabfindung
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-11-28 15:32 mit dem Titel „AfD thematisiert Anpassung der Hofabfindung“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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