Öffentliche Zeugenvernehmungen des 2. Untersuchungsausschusses „Atomausstieg“
November 25, 2024 10:07
Berlin – Der 2. Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen zum Atomausstieg hat seine Arbeit mit öffentlichen Zeugenvernehmungen aufgenommen. Der Ausschuss soll die Hintergründe und Folgen des Atomausstiegs für Nordrhein-Westfalen untersuchen.
Zu den ersten Zeugen, die befragt wurden, gehörten der ehemalige Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und der ehemalige Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Laschet verteidigte den von seiner Regierung eingeleiteten Atomausstieg und betonte, dass es keine andere Möglichkeit gegeben habe, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Pinkwart betonte die Bedeutung des Atomausstiegs für die Energiewende und sagte, dass er zu einer Verringerung der CO2-Emissionen und zu einer Stärkung des Erneuerbaren-Energien-Sektors geführt habe.
Die Oppositionsparteien kritisierten den Atomausstieg jedoch als eine überstürzte und schlecht geplante Entscheidung. Sie warfen der damaligen schwarz-gelben Landesregierung vor, die Risiken des Atomausstiegs unterschätzt zu haben.
Der Ausschuss wird in den kommenden Monaten weitere Zeugen hören, darunter Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im Herbst 2025 vorgelegt werden.
Hintergründe des Atomausstiegs
Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das nach der Atomkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 aus der Atomkraft ausgestiegen ist. Die schwarz-gelbe Landesregierung beschloss im Jahr 2012, alle drei Atomkraftwerke in Nordrhein-Westfalen bis 2017 stillzulegen.
Der Atomausstieg führte zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Nordrhein-Westfalen. So gingen Tausende von Arbeitsplätzen in der Atomindustrie verloren und die Energiekosten stiegen.
Die Landesregierung hat jedoch auch in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert und so neue Arbeitsplätze geschaffen. Nordrhein-Westfalen ist heute eines der führenden Bundesländer bei der Erzeugung erneuerbarer Energien.
Aufgaben des Untersuchungsausschusses
Der 2. Untersuchungsausschuss „Atomausstieg“ hat die Aufgabe, die Hintergründe und Folgen des Atomausstiegs für Nordrhein-Westfalen zu untersuchen. Der Ausschuss soll dabei folgende Fragen klären:
- Welche Gründe gab es für den Atomausstieg?
- Wurden die Risiken des Atomausstiegs ausreichend berücksichtigt?
- Welche wirtschaftlichen und sozialen Folgen hatte der Atomausstieg?
- Hat der Atomausstieg zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen und zu einer Stärkung des Erneuerbaren-Energien-Sektors geführt?
Der Ausschuss kann Zeugen laden, Akten einsehen und Sachverständige befragen. Die Ergebnisse seiner Untersuchung sollen im Herbst 2025 in einem Abschlussbericht vorgelegt werden.
Öffentliche Zeugenvernehmung des 2. Untersuchungsausschusses „Atomausstieg“
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