Wiederaufgreifensanträge zur Anerkennung als Spätaussiedler
(hib) Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Dezember 2022, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes und anderer Vorschriften (20/4459). Danach sollen Wiederaufgreifensanträge auf Anerkennung als Spätaussiedler von Deutschen, die bis zum 31. Dezember 1992 aus der ehemaligen Sowjetunion, Polen, Rumänien oder anderen Gebieten des früheren Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden können. Die Antragsfrist war zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf damit, dass seit der Inkraftsetzung des Bundesvertriebenengesetzes im Jahr 1953 bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 676.642 Spätaussiedler anerkannt worden seien. Darunter seien auch knapp 72.000 Personen, die auf der Grundlage von nachträglichen Wiederaufgreifensanträgen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1992 anerkannt worden seien.
Nach Auskunft der Bundesregierung haben sich nach Ablauf der Antragsfrist noch rund 30.000 Anträge auf nachträgliche Wiederaufnahme des Prüfverfahrens in den Spätaussiedlerbehörden angesammelt. Dies seien Personen, die verspätet Kenntnis vom Bestehen der Antragsmöglichkeit erlangt hätten oder die aus anderen Gründen die Frist versäumt hätten.
Mit der Verlängerung der Antragsfrist sollen diese Personen die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf nachträgliche Wiederaufnahme des Prüfverfahrens zu stellen, erklärt die Bundesregierung. Für denFall, dass die neue Antragsfrist im Dezember 2023 verstreicht, soll laut Gesetzentwurf die Möglichkeit einer erneuten Verlängerung geschaffen werden. Die Fristverlängerung ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Aufgabe, dem Bundestag jeweils drei Jahre vor Ablauf der Frist einen Bericht über die Inanspruchnahme der Anerkennungsmöglichkeiten vorzulegen. Danach ist über eine gegebenenfalls erforderliche Verlängerung der Antragsfrist zu entscheiden.
Wiederaufgreifensanträge zur Anerkennung als Spätaussiedler
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