Ermäßigter Steuersatz für Kunsthandel kommt ab 2025 – Kulturstaatsministerin Roth: „Wichtige Unterstützung für Galerien, Künstlerinnen und Künstler“
Die Bundesregierung hat heute beschlossen, den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent auf den Kunsthandel ab dem 1. Januar 2025 einzuführen. Damit wird eine langjährige Forderung des Kunstmarktes erfüllt.
Kunsthandel in Deutschland stärken
„Mit der Einführung des ermäßigten Steuersatzes stärken wir den Kunsthandel in Deutschland und schaffen damit bessere Bedingungen für Galerien, Künstlerinnen und Künstler“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth. „Der Kunsthandel spielt eine zentrale Rolle für die Verbreitung und Vermittlung von Kunst und ist ein wichtiger Motor der Kreativwirtschaft.“
Derzeit wird der Kunsthandel in Deutschland mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Die meisten EU-Staaten wenden jedoch einen ermäßigten Steuersatz auf den Kunsthandel an. Mit der Einführung eines ermäßigten Steuersatzes in Deutschland wird die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kunsthandels auf europäischer Ebene verbessert.
Unterstützung für Galerien und Künstlerinnen und Künstler
Der ermäßigte Steuersatz wird Galerien und Künstlerinnen und Künstlern eine erhebliche finanzielle Entlastung bringen. Galerien können die Steuerersparnis nutzen, um ihre Ausstellungen zu erweitern, in junge Künstlerinnen und Künstler zu investieren und die Vermittlung von Kunst zu fördern. Auch Künstlerinnen und Künstler profitieren von dem ermäßigten Steuersatz, da ihre Werke für Sammlerinnen und Sammler günstiger werden.
Impuls für den Kunstmarkt
„Der ermäßigte Steuersatz ist ein wichtiger Impuls für den Kunstmarkt“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), Karsten Broockmann. „Er wird die Attraktivität des deutschen Kunsthandels für Sammlerinnen und Sammler aus dem In- und Ausland erhöhen und dazu beitragen, dass Deutschland auch in Zukunft ein führender Standort für Kunst und Kultur bleibt.“
Der ermäßigte Steuersatz für den Kunsthandel wurde bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen.
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Die Bundesregierung einen neuen Artikel am 2024-11-22 15:07 mit dem Titel „Ermäßigter Steuersatz für Kunsthandel kommt ab 2025 – Kulturstaatsministerin Roth: „Wichtige Unterstützung für Galerien, Künstlerinnen und Künstler““. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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