Die Bundesregierung,Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofs

Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofs

Zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Ermittlungen gegen mutmaßliche Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg einzuleiten, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag (21. November):

„Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des IStGH, Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg einzuleiten. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der IStGH hat eine entscheidende Rolle bei der internationalen Strafverfolgung schwerer Verbrechen gespielt. Die Entscheidung des Gerichts, im Ukraine-Krieg zu ermitteln, unterstreicht die Bedeutung der Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und die Einhaltung des Völkerrechts.

Die Bundesregierung wird den IStGH bei seinen Ermittlungen vollumfänglich unterstützen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Ermittlungen dazu beitragen werden, die Wahrheit über die begangenen Verbrechen ans Licht zu bringen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Bundesregierung bekräftigt, dass niemand über dem Gesetz stehen darf und dass die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unerlässlich ist, um nachhaltigen Frieden und Versöhnung zu fördern.“


Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofs

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