Kurzmeldungen (hib),Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen EU-Mobilitätspaket I

Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen EU-Mobilitätspaket I

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat seit dem Inkrafttreten des EU-Mobilitätspakets I am 20. August 2020 insgesamt 1.417 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die neuen Vorschriften erlassen. Die Höhe der verhängten Bußgelder beläuft sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Wie das BAG der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, wurden die meisten Bußgelder wegen Verstößen gegen die Vorschriften zu Ruhezeiten und Lenkzeiten verhängt.

Das Mobilitätspaket I enthält eine Reihe von neuen Regeln für den Güterkraftverkehr innerhalb der EU. Ziel des Pakets ist es, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern und den Wettbewerb im Güterverkehr fairer zu gestalten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Vorschriften zu Ruhezeiten und Lenkzeiten: Berufskraftfahrer müssen nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Zudem müssen sie nach einer Lenkzeit von neun Stunden eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden einlegen.
  • Verbot der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug: Berufskraftfahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in ihrem Fahrzeug verbringen.
  • Rückkehrpflicht zum Firmensitz: Berufskraftfahrer müssen spätestens nach acht Wochen zum Sitz ihres Unternehmens zurückkehren.
  • Tacho-Kontrollgerät: Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen mit einem digitalen Tacho-Kontrollgerät ausgestattet sein.

Das BAG kontrolliert die Einhaltung der neuen Vorschriften stichprobenartig. Werden Verstöße festgestellt, können Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Der Präsident des BAG, Ulrich Krüger, begrüßte die Einführung des Mobilitätspakets I. „Die neuen Vorschriften tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern und den Wettbewerb im Güterverkehr fairer zu gestalten“, so Krüger. „Wir werden auch weiterhin die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.“


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