20/13836: Antrag Flüchtlinge heimat- und kulturnah unterbringen – Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention konsequent einhalten (PDF)
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde am 18. November 2024 im Bundestag eingereicht und fordert, dass Flüchtlinge in Deutschland heimat- und kulturnah untergebracht werden. Dies soll durch eine konsequente Einhaltung von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet werden.
Begründung des Antrags
Die LINKE begründet ihren Antrag damit, dass die bisherige Unterbringungspraxis von Flüchtlingen in Deutschland oft nicht den Anforderungen von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention entspreche. Demnach sollen Flüchtlinge in Ländern aufgenommen werden, in denen sie eine sichere Zuflucht finden und in denen ihre Rechte geachtet werden. Dies bedeute auch, dass sie in der Nähe ihrer Heimatländer untergebracht werden sollten, um den Kontakt zu ihrer Familie und Kultur aufrechtzuerhalten.
Die LINKE kritisiert, dass Flüchtlinge in Deutschland häufig in weit entfernten Regionen untergebracht würden, wo sie kaum Zugang zu Sprachkursen, Bildung und Arbeit hätten. Dies führe zu Isolation und Entfremdung und erschwere ihre Integration in die deutsche Gesellschaft.
Forderungen des Antrags
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Konsequente Einhaltung von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention bei der Unterbringung von Flüchtlingen
- Vorrangige Unterbringung von Flüchtlingen in Ländern, die geografisch und kulturell nahe an ihren Herkunftsländern liegen
- Schaffung von dezentralen Unterkünften in Städten und Gemeinden, um die Integration der Flüchtlinge zu fördern
- Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für Sprachkurse, Bildung und Berufsausbildung für Flüchtlinge
Reaktionen auf den Antrag
Der Antrag der LINKEN wurde von anderen Parteien unterschiedlich aufgenommen. Die Grünen unterstützen den Antrag im Grundsatz, fordern aber zusätzlich eine Ausweitung der legalen Fluchtwege nach Deutschland. Die SPD äußerte sich zurückhaltend und verwies auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Unionsparteien lehnten den Antrag ab und warfen der LINKEN vor, die Zuwanderung nach Deutschland zu fördern.
Ausblick
Der Antrag der LINKEN wird nun im Bundestag beraten. Es ist unklar, ob er eine Mehrheit finden wird. Allerdings zeigt der Antrag, dass es in Deutschland eine wachsende Debatte über die Unterbringungspraxis von Flüchtlingen gibt. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Debatte in konkrete politische Maßnahmen niederschlagen wird.
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
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