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Pressemitteilung: Ein Jahr neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Zahlen ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender steigen deutlich

Berlin, 17. November 2024 – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) am 1. März 2023 zieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine positive Bilanz.

Steigende Zahlen ausländischer Fachkräfte

Die Zahl der ausländischen Fachkräfte, die im Rahmen des FEG nach Deutschland gekommen sind, ist deutlich gestiegen. In den ersten 12 Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden rund 100.000 Fachkräfte neu eingestellt. Dies entspricht einer Steigerung von 30 % im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders hohe Zuwächse in Bereichen mit Fachkräftemangel

Besonders hohe Zuwächse gab es in Bereichen, in denen ein akuter Fachkräftemangel herrscht. So stieg die Zahl der neu eingestellten Fachkräfte in der Pflege um 50 % und in der IT-Branche um 40 %.

Mehr ausländische Studierende und Auszubildende

Auch die Zahl der ausländischen Studierenden und Auszubildenden in Deutschland hat sich erhöht. Rund 20.000 internationale Studierende haben sich seit Inkrafttreten des FEG an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Dies entspricht einer Steigerung von 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der ausländischen Auszubildenden stieg um 15 % auf 10.000.

Vereinfachte Einreise und Aufenthaltserlaubnis

Das FEG hat die Einreise und den Aufenthalt für ausländische Fachkräfte deutlich vereinfacht. So können qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nun mit der sogenannten „Blue Card“ für bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten und leben. Eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis ist nach drei Jahren möglich.

Positiver Beitrag zur deutschen Wirtschaft

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht das FEG als wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trägt dazu bei, dass wir die dringend benötigten Fachkräfte gewinnen können, die unsere Wirtschaft braucht. Die steigenden Zahlen ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender zeigen, dass das Gesetz wirksam ist.“

Ausblick

Das BMAS plant, das FEG weiterzuentwickeln, um die Einwanderung von Fachkräften noch attraktiver zu machen. So soll beispielsweise die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfacht werden.

Hintergrund

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde am 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Es soll die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern und den Fachkräftemangel in Deutschland verringern.


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