Kurzmeldungen (hib),Umsetzung der „eIDAS 2.0“-Verordnung

Umsetzung der „eIDAS 2.0“-Verordnung

Veröffentlicht am 15. November 2024, 13:22 Uhr

Die Europäische Union hat die neue „eIDAS 2.0“-Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit und Interoperabilität digitaler Identitäten und elektronischer Signaturen verabschiedet. Die Verordnung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Was ist eIDAS 2.0?

eIDAS (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) ist eine EU-Verordnung, die 2014 verabschiedet wurde, um einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Transaktionen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu schaffen. Die eIDAS 2.0-Verordnung ist eine Überarbeitung der ursprünglichen Verordnung, die den Fortschritten in der Technologie und den sich ändernden Anforderungen der digitalen Gesellschaft Rechnung tragen soll.

Hauptmerkmale von eIDAS 2.0

Die eIDAS 2.0-Verordnung enthält eine Reihe wichtiger Änderungen, darunter:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Die Verordnung gilt für einen breiteren Bereich digitaler Transaktionen, einschließlich Fernidentifizierung, Cloud-Signaturen und elektronischer Zustelldienste.
  • Verbesserte Sicherheitsanforderungen: Die Verordnung legt strengere Sicherheitsanforderungen für vertrauenswürdige Diensteanbieter fest, die elektronische Identitäten und Signaturen ausstellen.
  • Stärkere Interoperabilität: Die Verordnung erleichtert die Interoperabilität zwischen verschiedenen eIDAS-Diensten in der gesamten EU, wodurch es für Unternehmen und Bürger einfacher wird, grenzüberschreitende digitale Transaktionen durchzuführen.
  • Einbeziehung dezentraler Technologien: Die Verordnung erkennt dezentrale Technologien, wie z. B. Blockchain, als Mittel zur Bereitstellung vertrauenswürdiger Dienste an.

Vorteile von eIDAS 2.0

Die eIDAS 2.0-Verordnung wird voraussichtlich eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen, darunter:

  • Erhöhte Sicherheit: Die Verordnung stärkt die Sicherheitsanforderungen für elektronische Identitäten und Signaturen und reduziert so das Risiko von Betrug und Identitätsdiebstahl.
  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Die Verordnung erleichtert die Interoperabilität zwischen verschiedenen eIDAS-Diensten, was es für Unternehmen und Bürger einfacher macht, digitale Transaktionen durchzuführen.
  • Förderung von Innovation: Die Verordnung unterstützt die Entwicklung innovativer digitaler Dienste durch die Einbeziehung aufkommender Technologien wie dezentraler Technologien.

Umsetzung von eIDAS 2.0

Die Mitgliedsstaaten der EU sind dafür verantwortlich, eIDAS 2.0 in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Es wird erwartet, dass die Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen haben wird, die elektronische Identitäten und Signaturen verwenden.

Unternehmen und Organisationen sollten sich auf die Änderungen vorbereiten, die sich aus der eIDAS 2.0-Verordnung ergeben, indem sie ihre Prozesse und Systeme entsprechend aktualisieren. Die Verordnung bietet eine Reihe von Vorteilen, die Unternehmen und Bürger dazu ermutigen sollten, sie anzunehmen und zu nutzen.


Umsetzung der „eIDAS 2.0“-Verordnung

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