AfD will Abgeordnetenentschädigung per Gesetz anpassen
Berlin: Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung regeln soll. Demnach soll die Entschädigung künftig nicht mehr durch Beschluss des Ältestenrats festgelegt werden, sondern per Gesetz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Entschädigung jedes Jahr um den Prozentsatz erhöht wird, um den sich die Gehälter der Beamten nach Besoldungsgruppe A16 erhöhen. Die Bezüge der Beamten der Besoldungsgruppe A16 werden wiederum nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst angepasst.
Mit dem Gesetzentwurf will die AfD sicherstellen, dass die Abgeordnetenentschädigung in Zukunft nicht mehr von politischen Erwägungen abhängig gemacht werden kann. Zudem soll die Anpassung der Entschädigung transparenter und nachvollziehbarer gemacht werden.
Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag, den 15. November 2024, in den Bundestag eingebracht. Es ist noch nicht abzusehen, wann darüber abgestimmt werden wird.
Hintergrund
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt derzeit 10.323,29 Euro pro Monat. Sie wird seit 2015 nicht mehr erhöht. Der Ältestenrat des Bundestages hatte mehrfach beschlossen, die Entschädigung nicht zu erhöhen.
Die AfD ist die einzige Fraktion im Bundestag, die für eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung plädiert. Die anderen Fraktionen lehnen eine Erhöhung ab.
Kritik
Kritiker des Gesetzentwurfs argumentieren, dass die Abgeordnetenentschädigung bereits ausreichend hoch sei. Zudem sei es nicht gerechtfertigt, die Entschädigung automatisch an die Gehälter der Beamten zu koppeln.
Befürworter des Gesetzentwurfs halten dagegen, dass die Abgeordnetenentschädigung seit 2015 nicht mehr erhöht worden sei und dass sie im Vergleich zu den Gehältern anderer Berufsgruppen zu niedrig sei. Zudem sei es wichtig, die Anpassung der Entschädigung transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
AfD: Abgeordnetenentschädigung per Gesetz anpassen
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