Kurzmeldungen (hib),Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

Das vom Bundestag verabschiedete Daten-Governance-Gesetz (DGG) ist auf gemischte Reaktionen gestoßen. Während Wirtschaftsverbände das Gesetz grundsätzlich begrüßen, üben Experten vereinzelt Kritik an einzelnen Regelungen.

Grundlegende Ziele des Gesetzes

Das DGG zielt darauf ab, den Umgang mit Daten in Deutschland zu regulieren und den Datenaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen zu erleichtern. Zu den wichtigsten Zielen des Gesetzes gehören:

  • Schaffung eines einheitlichen Rahmens für den Umgang mit Daten
  • Ermöglichung der besseren Nutzung von Daten für innovative Zwecke
  • Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes

Reaktionen der Wirtschaft

Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßen das DGG grundsätzlich. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Förderung der Digitalisierung und Innovation in Deutschland. Der BDI fordert jedoch auch die schnelle Umsetzung des Gesetzes und eine praxisnahe Ausgestaltung der Regelungen.

Kritik von Experten

Einige Experten äußerten Kritik an bestimmten Regelungen des DGG. So befürchtet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, dass das Gesetz zu einer „Datenmonopolisierung“ durch große Unternehmen führen könnte. Auch die Unabhängige Datenschutzbehörde GDD kritisierte die vorgesehene Verwendung von Daten durch öffentliche Stellen ohne ausreichende Kontrolle.

Weitere Kritikpunkte

Weitere Kritikpunkte am DGG umfassen:

  • Mögliche Behinderung von Start-ups und kleinen Unternehmen durch komplexe Regelungen
  • Fehlende klare Definitionen für wichtige Begriffe wie „Datengouverneur“
  • Unzureichende Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes

Ausblick

Das DGG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen des Gesetzes in der Praxis auswirken werden. Experten gehen davon aus, dass das Gesetz zunächst zu einem erhöhten Aufwand für Unternehmen führen wird, langfristig aber zu einer größeren Rechtssicherheit und einer besseren Nutzung von Daten beitragen kann.


Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

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