Sachverständige drängen auf Stärkung des Verfassungsgerichts
Datum: 13. November 2024 Uhrzeit: 15:22
Berlin. (hib/FLA) Sachverständige haben am Mittwoch im Bundestag auf eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gedrängt. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses forderten sie unter anderem eine Vergrößerung des Gerichtshofs und eine bessere personelle und sächliche Ausstattung.
Die Zahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht müsse von derzeit 16 auf 24 erhöht werden, sagte der Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier. Nur so könne das Gericht den wachsenden Anforderungen an seine Arbeit gerecht werden. Die Zahl der anhängigen Verfahren sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Auch der Richter am Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, sprach sich für eine Vergrößerung des Gerichtshofs aus. Er wies darauf hin, dass das Gericht in den vergangenen Jahren immer mehr Grundsatzentscheidungen getroffen habe. Diese Entscheidungen hätten weitreichende Folgen für die Bürger und den Staat.
Die Sachverständigen forderten außerdem eine bessere personelle und sächliche Ausstattung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht benötige mehr wissenschaftliche Mitarbeiter und eine modernere IT-Infrastruktur. Nur so könne es seine Aufgaben effektiv und effizient wahrnehmen.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, begrüßte die Vorschläge der Sachverständigen. Er sagte, die SPD sei bereit, über eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts zu reden. Allerdings müsse man dabei auch die finanziellen Auswirkungen berücksichtigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnte die Vorschläge der Sachverständigen hingegen ab. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, sagte, eine Vergrößerung des Bundesverfassungsgerichts sei nicht notwendig. Das Gericht sei auch mit seiner derzeitigen Größe in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen.
Die Anhörung im Rechtsausschuss war Teil eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Der Bundestag will mit dem Gesetz die Geschäftsordnung des Gerichtshofs modernisieren und seine personelle und sächliche Ausstattung verbessern.
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