Drucksache 20/13750: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“
1. Einleitung
Am 13. November 2024 hat der Deutsche Bundestag mit der Drucksache 20/13750 einen Antrag auf Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ (AfD) gestellt. Der Antrag stützt sich auf Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 13 Nummer 2 und 2a sowie §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
2. Begründung
Der Antrag begründet die Verfassungswidrigkeit der AfD mit folgenden Vorwürfen:
- Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Artikel 21 Absatz 2 GG): Die AfD würde durch ihre Programmpunkte und ihr Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Dies zeige sich insbesondere in der Propagierung nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ansichten.
- Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 21 Absatz 3 GG): Die AfD würde die Rechtsstaatlichkeit untergraben, indem sie die Justiz angreife und die Legitimität staatlicher Institutionen in Frage stelle.
- Bedrohung der Menschenwürde (Artikel 21 Absatz 4 GG): Die AfD würde die Menschenwürde bedrohen, indem sie Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiere und ausgrenze.
3. Inhalt des Antrags
Der Antrag fordert den Deutschen Bundestag auf, zu beschließen:
- Die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
- Die Bundesregierung zu beauftragen, das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zu führen.
4. Stellungnahmen
Der Antrag hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen:
- Befürworter argumentieren, dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie darstelle und ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt werden müsse.
- Gegner kritisieren den Antrag als politisch motiviert und warnen vor einer Aushöhlung der Meinungsfreiheit.
5. Ausblick
Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich in naher Zukunft über den Antrag abstimmen. Sollte der Antrag angenommen werden, wird die Bundesregierung das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht einleiten. Das Gericht wird dann entscheiden, ob die AfD gegen die Verfassung verstößt und gegebenenfalls verboten werden muss.
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
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Drucksachen einen neuen Artikel am 2024-11-13 11:00 mit dem Titel „20/13750: Antrag Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (PDF)“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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