Drucksachen,20/13749: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (PDF)

20/13749: Gesetzentwurf zum Schutz Ehrenamtlicher vorgestellt

Berlin, 13. November 2024 – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ehrenamtlich Tätigen in Vereinen mehr Rechtssicherheit bieten soll. Ziel ist es, die Haftungsrisiken für Ehrenamtliche zu reduzieren und so das Engagement im Ehrenamt zu stärken.

Hintergrund

Die rechtliche Situation für Ehrenamtliche in Vereinen ist oft komplex und mit Risiken verbunden. Ehrenamtliche können persönlich für Schäden haften, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, selbst wenn sie diese nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Dies kann eine erhebliche Belastung darstellen und Ehrenamtliche davon abhalten, sich zu engagieren.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Haftungsrisiken für Ehrenamtliche in Vereinen deutlich zu reduzieren. Konkret sollen folgende Maßnahmen eingeführt werden:

  • Haftungsbeschränkung: Ehrenamtliche sollen nur noch für Schäden haften, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  • Ausnahme für Bagatellschäden: Für Schäden bis zu einem Betrag von 500 Euro sollen Ehrenamtliche grundsätzlich nicht haften.
  • Umkehr der Beweislast bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Im Falle eines Schadens muss der Geschädigte nachweisen, dass der Ehrenamtliche vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Pflicht zur Haftpflichtversicherung: Vereine sollen verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch Ehrenamtliche abdeckt.

Begründung

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf damit, dass Ehrenamtliches Engagement ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft sei. Die rechtlichen Unsicherheiten und Haftungsrisiken würden jedoch viele Menschen vom Ehrenamt abschrecken. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, diese Hürden abzubauen und das Ehrenamt zu stärken.

Ausblick

Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Es wird erwartet, dass er noch in diesem Jahr verabschiedet wird und zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die neuen Regelungen würden dann für alle Vereine gelten, die als gemeinnützig anerkannt sind.


20/13749: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (PDF)

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