Reform zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen beschlossen
Berlin. (hib/PEZ) Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken einer Reform der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen zugestimmt. Künftig sollen die Fraktionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit pauschal 11.500 Euro pro Monat erhalten.
Die bisherige Regelung sah vor, dass die Fraktionen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in der Öffentlichkeitsarbeit eine institutionelle Förderung in Höhe von 10.000 Euro pro Monat erhielten. Für die Bereitstellung von Büroräumen und Infrastruktur wie Faxgeräten, Telefonanschlüssen und Druckern zahlte der Bundestag außerdem eine monatliche Pauschale von 1.500 Euro.
Mit der neuen Regelung wird die institutionelle Förderung abgeschafft und durch eine monatliche Pauschale von 11.500 Euro ersetzt. Diese soll alle Kosten der Fraktionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit abdecken, einschließlich der Personalkosten.
Die Reform war von der Verwaltung des Bundestages vorgeschlagen worden. Die Verwaltung argumentierte, dass die bisherige Regelung zu einer ungleichen Behandlung der Fraktionen führe, da die Größe der Fraktionen und damit auch ihre Öffentlichkeitsarbeitskosten sehr unterschiedlich seien. Die neue Regelung stelle sicher, dass alle Fraktionen unabhängig von ihrer Größe die gleichen Mittel für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung hätten.
Die Reform wurde von den Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Linken begrüßt. Die Fraktionen argumentierten, dass die neue Regelung die Transparenz und Gleichbehandlung im Bundestag fördere. Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Reform. Sie argumentierte, dass die neue Regelung zu einer Verschwendung von Steuergeldern führen werde.
Die Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Reform zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen beschlossen
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