Bundeswahlleiterin erläutert Risiken früher Wahltermine
Berlin. Die Bundeswahlleiterin, Dr. Doris Buchholz, hat vor den Risiken früher Wahltermine gewarnt. „Je früher ein Wahltermin liegt, desto größer ist die Gefahr, dass er auf einen Feiertag fällt oder in eine Urlaubszeit“, sagte Buchholz am Mittwoch in Berlin. „Das kann die Wahlbeteiligung beeinträchtigen.“
Buchholz verwies darauf, dass der früheste mögliche Wahltermin für die nächste Bundestagswahl der 5. September 2025 sei. „Dieser Termin ist allerdings mit erheblichen Risiken verbunden“, sagte sie. „So fällt er beispielsweise auf einen Donnerstag, was erfahrungsgemäß zu einer geringeren Wahlbeteiligung führt.“
Die Bundeswahlleiterin plädierte daher dafür, den Wahltermin für die nächste Bundestagswahl auf den 12. September 2025 festzulegen. „Dieser Termin ist zwar noch relativ früh, aber er bietet mehr Sicherheit, dass er nicht auf einen Feiertag oder in eine Urlaubszeit fällt“, sagte Buchholz.
Die Entscheidung über den Wahltermin trifft der Bundespräsident. Der Bundespräsident bestimmt auch den Wahltag, der immer ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss.
Der Bundestag kann den Bundespräsidenten durch einen Beschluss des Ältestenrates auffordern, den Bundeswahlleiter anzuhören, bevor er den Wahltermin festlegt. Die Bundeswahlleiterin muss dann innerhalb einer Woche eine Stellungnahme abgeben, in der sie die möglichen Risiken und Chancen des vorgeschlagenen Wahltermins darlegt.
Der Bundespräsident kann den vom Bundestag vorgeschlagenen Wahltermin nur ausnahmsweise ablehnen. Er muss seine Entscheidung dann begründen.
Bundeswahlleiterin erläutert Risiken früher Wahltermine
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