Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
Berlin, 11. November 2024 – Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Der Gesetzentwurf soll die Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft begrenzen und die Möglichkeiten zur Entfristung verbessern.
Hintergrund
Das geltende Befristungsrecht für die Wissenschaft erlaubt es, Arbeitsverträge von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu sechs Jahre lang ohne Sachgrund zu befristen. Diese Regelung wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert, da sie zu einer hohen Zahl von Kettenverträgen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft geführt hat.
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die maximale Befristungsdauer von sechs auf fünf Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitsverträge nach fünf Jahren in unbefristete Verträge zu überführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem herausragende Leistungen in Forschung und Lehre sowie die Drittmittelfinanzierung der Stelle.
Kritik am Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf ist sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik gestoßen. Befürworter begrüßen die Begrenzung der Befristungsdauer und die verbesserten Möglichkeiten zur Entfristung. Kritiker hingegen argumentieren, dass die Verkürzung der Befristungsdauer zu einem Rückgang der wissenschaftlichen Produktivität führen könnte. Sie befürchten zudem, dass die neuen Anforderungen an die Entfristung nur von wenigen erfüllt werden könnten.
Erwartungen an die Anhörung
Die öffentliche Anhörung des Ausschusses soll es den Abgeordneten ermöglichen, sich umfassend über die Auswirkungen des Gesetzentwurfs zu informieren. Es werden Vertreter der Bundesregierung, von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie von wissenschaftlichen Fachgesellschaften angehört. Die Experten sollen ihre Einschätzungen zur Wirksamkeit und zu den möglichen Folgen des Gesetzentwurfs darlegen.
Ausblick
Nach der Anhörung wird der Ausschuss über das weitere Verfahren entscheiden. Er kann den Gesetzentwurf unverändert annehmen, Änderungen vornehmen oder ihn an die Bundesregierung zurückverweisen. Sollte der Gesetzentwurf im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, könnte er noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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