Kurzmeldungen (hib),Bundesrat kritisiert Finanzierung im Gesundes-Herz-Gesetz

Bundesrat kritisiert Finanzierung im Gesundes-Herz-Gesetz

Berlin (hib/VOM) – Der Bundesrat hat die Finanzierung des Gesundes-Herz-Gesetzes kritisiert. In einer Stellungnahme, die am Mittwoch veröffentlicht wurde, forderte die Länderkammer, die Finanzierung des Gesetzes durch den Bund sicherzustellen. Das am 11. August vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, die Prävention und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern. Dafür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Die Länder argumentieren jedoch, dass diese Mittel nicht ausreichen, um die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zu finanzieren. So müssten allein für die Errichtung und den Betrieb von Herz-Kreislauf-Zentren mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Zudem seien die vorgesehenen Mittel für die Forschung und die Prävention zu gering.

Der Bundesrat forderte den Bundestag auf, die Finanzierung des Gesundes-Herz-Gesetzes noch einmal zu überarbeiten und die bereitgestellten Mittel zu erhöhen. Sollte dies nicht geschehen, drohe eine Unterfinanzierung des Gesetzes, die die Wirksamkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen gefährden würde.

Das Gesundes-Herz-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Prävention und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Jedes Jahr sterben mehr als 300.000 Menschen an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, diese Zahl zu reduzieren.

Die Länder spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesundes-Herz-Gesetzes. Sie sind für die Errichtung und den Betrieb von Herz-Kreislauf-Zentren zuständig. Zudem sind sie für die Prävention und Aufklärung im Bereich der Herz-Kreislauf-Gesundheit verantwortlich.

Die Kritik des Bundesrates an der Finanzierung des Gesundes-Herz-Gesetzes ist berechtigt. Die bereitgestellten Mittel reichen nicht aus, um die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zu finanzieren. Der Bundestag sollte die Finanzierung des Gesetzes noch einmal überarbeiten und die bereitgestellten Mittel erhöhen. Sollte dies nicht geschehen, droht eine Unterfinanzierung des Gesetzes, die die Wirksamkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen gefährden würde.


Bundesrat kritisiert Finanzierung im Gesundes-Herz-Gesetz

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