Öffentliche Anhörung des Kulturausschusses zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes
Berlin, 07.11.2024 – Am heutigen Mittwoch findet im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Kulturausschusses zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes statt. Im Fokus der Anhörung steht die Frage, wie die Erinnerungskultur in Deutschland in Zukunft gestaltet werden soll.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 eine neue Gedenkstättenkonzeption vorgelegt, die eine umfassende Neuausrichtung der Erinnerungsarbeit vorsieht. Die Konzeption sieht unter anderem die Einrichtung eines neuen zentralen Gedenkortes in Berlin sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Gedenkstätten vor.
Kritiker der Konzeption bemängeln, dass sie zu sehr auf die Vergangenheitsbewältigung fokussiert sei und die gegenwärtigen Herausforderungen wie Rassismus und Antisemitismus nicht ausreichend berücksichtige. Sie fordern eine umfassendere Gedenkkultur, die auch die Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten in der Gegenwart thematisiert.
Befürworter der Konzeption hingegen argumentieren, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit eine wichtige Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Erinnerungskultur sei. Sie betonen, dass die Konzeption sowohl die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus als auch an die Opfer anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfasse.
Die öffentliche Anhörung bietet nun die Möglichkeit, die unterschiedlichen Positionen zur Gedenkstättenkonzeption ausführlich zu diskutieren. Eingeladen sind neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung auch Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertreterinnen von Opferverbänden und Zivilgesellschaft.
Die Anhörung findet von 9:00 bis 12:00 Uhr im Raum 1.506 des Paul-Löbe-Hauses statt. Sie wird live auf dem Parlamentsfernsehen übertragen.
Hintergrund:
Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes ist ein Rahmenpapier, das die Grundsätze und Ziele der Gedenkstättenarbeit in Deutschland festlegt. Sie wurde erstmals im Jahr 1993 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet. Die Neufassung der Konzeption aus dem Jahr 2021 ist das Ergebnis eines mehrjährigen Diskussionsprozesses, an dem sich neben der Bundesregierung auch die Länder, Kommunen und Gedenkstätten beteiligt haben.
Öffentliche Anhörung des Kulturausschusses zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes
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