Pressemitteilungen,Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf über Digitalagentur für Gesundheit

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf über Digitalagentur für Gesundheit

Datum: 07.11.2024 Zeit: 08:33 Uhr

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gründung einer Digitalagentur für Gesundheit (DAG) durchgeführt. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer neuen Behörde vor, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland vorantreiben soll.

Expertenmeinungen eingeholt

In der Anhörung wurden Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen, der IT-Branche und der Wissenschaft befragt. Sie äußerten sich sowohl positiv als auch kritisch zum Gesetzentwurf.

Befürworter lobten:

  • Die Notwendigkeit einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
  • Die Expertise, die durch die Zusammenarbeit von Gesundheitsfachkräften und IT-Spezialisten in der DAG gebündelt würde.
  • Das Potenzial der DAG, die Patientenversorgung zu verbessern und Kosten zu senken.

Kritiker äußerten Bedenken:

  • Über die fehlende Konkretisierung der Aufgaben und Kompetenzen der DAG.
  • Die Gefahr der Bürokratie und der Verzögerung von Digitalisierungsprozessen.
  • Die Finanzierung der DAG, die aus dem Bundeshaushalt erfolgen soll.

Stellungnahme des Gesundheitsministeriums

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verteidigte den Gesetzentwurf und betonte die Notwendigkeit einer starken und unabhängigen Behörde für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das BMG verwies auf die erfolgreichen Erfahrungen mit der Digitalagentur im Bildungsbereich.

Weitere Schritte

Der Gesundheitsausschuss wird nun die Stellungnahmen der Experten auswerten und den Gesetzentwurf gegebenenfalls überarbeiten. Anschließend wird er über die Annahme des Gesetzes entscheiden. Sollte der Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet werden, könnte die Digitalagentur für Gesundheit im Jahr 2025 ihre Arbeit aufnehmen.

Fazit

Die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über die Digitalagentur für Gesundheit hat die unterschiedlichen Perspektiven auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland deutlich gemacht. Der Ausschuss muss nun das Für und Wider sorgfältig abwägen und eine Entscheidung treffen, die die Zukunft der Patientenversorgung prägen wird.


Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf über Digitalagentur für Gesundheit

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