Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten
Berlin, 06. November 2024 – Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Regelungen beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamtinnen und -beamten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten.
„Die Bundesregierung erkennt die wertvolle Arbeit an, die unsere Beamtinnen und Beamten leisten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Es ist uns wichtig, dass sie angemessen bezahlt und versorgt werden, damit sie sich voll und ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren können.“
Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht folgende wesentliche Änderungen vor:
- Eine lineare Erhöhung der Grundgehälter um 5 % zum 1. Januar 2025.
- Eine Erhöhung der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) um 25 % zum 1. Dezember 2025.
- Eine Anhebung der Altersgrenze für die Pensionierung von 67 auf 68 Jahre zum 1. Januar 2027.
- Eine Erhöhung des Ruhegehaltszuschlags für langjährig Versicherte um 1 % zum 1. Januar 2026.
- Eine Verbesserung der Witwen- und Waisenversorgung durch eine Erhöhung der Versorgungsbezüge um 10 %.
Begründung des Gesetzentwurfs
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf mit der gestiegenen Inflation und den damit verbundenen höheren Lebenshaltungskosten. Zudem sei es notwendig, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten, um auch in Zukunft qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Auswirkungen des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf wird sich positiv auf die Besoldung und Versorgung der rund 1,5 Millionen Bundesbeamtinnen und -beamten auswirken. Die lineare Erhöhung der Grundgehälter um 5 % bedeutet eine durchschnittliche Steigerung von rund 150 Euro brutto pro Monat. Die Erhöhung der Sonderzahlungen um 25 % führt zu einer zusätzlichen Zahlung von rund 100 Euro brutto.
Die Anhebung der Altersgrenze für die Pensionierung auf 68 Jahre soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst zu lindern. Die Erhöhung des Ruhegehaltszuschlags für langjährig Versicherte würdigt die besondere Treue und Leistung der Beamtinnen und Beamten. Die Verbesserung der Witwen- und Waisenversorgung stärkt den sozialen Schutz der Hinterbliebenen.
Weitere Maßnahmen
Neben dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes plant die Bundesregierung auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Dazu gehören unter anderem:
- Die Förderung von Teilzeit- und Gleitzeitmodellen.
- Die Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
- Die Einführung von betrieblichem Gesundheitsmanagement.
Reaktionen auf den Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf wurde von den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst begrüßt. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) bezeichnete die geplanten Änderungen als „wichtigen Schritt zur Sicherung der amtsangemessenen Besoldung und Versorgung“.
Auch die Oppositionsparteien äußerten sich überwiegend positiv zum Gesetzentwurf. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD erklärte, dass sie dem Gesetzentwurf im Bundestag zustimmen werde. Die Grünen forderten jedoch zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugeleitet. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.
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