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Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Umsetzung

Berlin, 06. November 2024 – Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Asylverfahren in der Europäischen Union zu beschleunigen und zu vereinheitlichen.

Zentrale Punkte der Reform

Die Reform umfasst zahlreiche Neuerungen, darunter:

  • Zentralisierte Asylverfahren: Für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden, wie etwa Familien mit Kindern oder Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen zentralisierte Asylverfahren eingeführt werden.
  • Beschleunigte Verfahren: Für Asylsuchende, die aus als sicher geltenden Herkunftsländern stammen, sollen beschleunigte Verfahren eingeführt werden.
  • Einheitliche Schutzstandards: Die Reform soll die Schutzstandards für Asylsuchende in der gesamten EU vereinheitlichen und sicherstellen, dass alle Asylsuchenden Zugang zu fairen und effizienten Verfahren haben.
  • Solidaritätsmechanismus: Die Reform sieht einen Solidaritätsmechanismus vor, der die Umverteilung von Asylsuchenden zwischen den EU-Mitgliedstaaten erleichtern soll. Dies soll dazu beitragen, die ungleiche Verteilung von Asylsuchenden in der EU auszugleichen.

Gesetzentwürfe zur Umsetzung

Die vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe dienen der Umsetzung der Reform in nationales Recht. Die wichtigsten Punkte der Gesetzentwürfe sind:

  • Zuständigkeit für zentrale Asylverfahren: Die Zuständigkeit für die Durchführung zentralisierter Asylverfahren soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übertragen werden.
  • Beschleunigte Verfahren: Die Voraussetzungen für die Durchführung beschleunigter Verfahren sollen im Gesetz definiert werden.
  • Aufnahmebedingungen: Die Gesetzentwürfe regeln die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende, einschließlich der Unterbringung und medizinischen Versorgung.
  • Rechtsstellung: Die Gesetzentwürfe klären die Rechtsstellung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens.
  • Solidaritätsmechanismus: Die Gesetzentwürfe legen die Verfahren für die Umsetzung des Solidaritätsmechanismus fest.

Nächste Schritte

Die Gesetzentwürfe müssen nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nach der Verabschiedung der Gesetze soll die Reform des GEAS zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.

Hintergrund

Die Reform des GEAS wurde im Jahr 2022 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und ist ein wichtiger Baustein des Europäischen Pakts für Migration und Asyl. Ziel der Reform ist es, das Asylsystem in der EU zu modernisieren und effizienter zu gestalten.


Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Umsetzung

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