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Pressemitteilung: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Umsetzung

Berlin, 6. November 2024 – Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Die Reform soll die Asylverfahren in der Europäischen Union beschleunigen und effizienter gestalten.

Beschleunigte Asylverfahren

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung beschleunigter Asylverfahren. Für Asylsuchende, die aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote stammen, sollen die Verfahren künftig in kürzeren Fristen durchgeführt werden. Ziel ist es, über unbegründete Asylanträge zügiger entscheiden zu können.

Fairere Verteilung der Asylsuchenden

Die Reform sieht außerdem eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der EU vor. Asylsuchende sollen demnach in dem Land registriert werden, in dem sie erstmals in die EU einreisen. Dies soll verhindern, dass sich Asylsuchende in mehreren Ländern parallel bewerben und so das Asylsystem überlasten.

Verbesserte Zugangsbedingungen

Die Reform enthält auch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Zugangsbedingungen für Asylsuchende. So sollen die Antragsteller künftig leichter Zugang zu Rechtsberatung und Dolmetschern erhalten. Außerdem soll die soziale Absicherung von Asylsuchenden während des Verfahrens gewährleistet werden.

Hintergrund der Reform

Die Reform des GEAS wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2020 vorgeschlagen. Sie ist Teil eines umfassenden Pakets zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik. Die Reform zielt darauf ab, die Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration und Asyl besser zu bewältigen und gleichzeitig die Grundrechte der Asylsuchenden zu schützen.

Nächste Schritte

Die Gesetzentwürfe werden nun dem Bundestag und dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Die Bundesregierung strebt eine Verabschiedung der Gesetze noch in diesem Jahr an, damit die Reform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Statement des Bundesinnenministers

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist ein wichtiger Schritt, um die Asylverfahren in der EU effizienter und fairer zu gestalten. Wir wollen unbegründete Asylanträge schneller ablehnen und gleichzeitig die Rechte schutzbedürftiger Menschen wahren. Die beschlossenen Gesetzentwürfe bilden die Grundlage dafür.“


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