Anträge zur Mitbestimmung in Betrieben abgelehnt
(hib/HAU) Der Bundestag hat am Freitag, dem 6. November 2024, zwei Anträge von SPD und Grünen zur Stärkung der Mitbestimmung in Betrieben mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Antrag der SPD forderte die Einführung eines paritätischen Mitbestimmungsmodells in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Der Antrag der Grünen forderte die Ausweitung der Mitbestimmung auf Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.
Die Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen aus Union und FDP sowie von der AfD abgelehnt. Die SPD-Fraktion warf der Koalition vor, sie wolle die Rechte der Arbeitnehmer schwächen. Die Grünen kritisierten, dass die Koalition die Notwendigkeit von mehr Mitbestimmung nicht anerkenne.
Die Koalitionsfraktionen argumentierten, dass die bestehenden Mitbestimmungsrechte ausreichend seien und dass eine Ausweitung der Mitbestimmung Investitionen und Wachstum behindern würde. Die AfD lehnte die Anträge ab, weil sie eine Stärkung der Gewerkschaften befürchte.
Der Antrag der SPD wurde mit 278 zu 389 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag der Grünen stimmten 136 Abgeordnete, während 496 dagegen votierten.
Hintergrund:
Die Mitbestimmung ist ein Grundrecht, das in Artikel 9 des Grundgesetzes verankert ist. Danach haben die Arbeitnehmer das Recht, in den Betrieben mitzuentscheiden. Die Mitbestimmung wird durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Das BetrVG sieht je nach Größe des Unternehmens verschiedene Mitbestimmungsformen vor. In Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gilt ein paritätisches Mitbestimmungsmodell, bei dem die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Mandate im Aufsichtsrat stellen. In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer ein Drittel der Mandate im Aufsichtsrat. In Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer das Recht auf einen Betriebsrat.
Die SPD und die Grünen fordern seit langem eine Ausweitung der Mitbestimmung. Sie argumentieren, dass die Mitbestimmung die Demokratie in den Betrieben stärke und zu besseren Entscheidungen führe. Die Gewerkschaften unterstützen die Forderung nach mehr Mitbestimmung.
Die Arbeitgeberverbände lehnen eine Ausweitung der Mitbestimmung ab. Sie argumentieren, dass die Mitbestimmung die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtige und zu höheren Kosten führe.
Anträge zur Mitbestimmung in Betrieben abgelehnt
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