Sächsisches Existenzminimum 2025 auf 11.940 Euro beziffert
(hib) Dresden, 5. November 2024. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue sächsische Sozialgesetzbuch (SächsSozG) sieht vor, dass das Existenzminimum alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst wird. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat nunmehr die Werte des monatlichen sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2025 bekannt gegeben. Demnach beträgt das sächliche Existenzminimum für das Jahr 2025 11.940 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Das sächliche Existenzminimum ist ein maßgeblicher Faktor für die Berechnung von Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Es dient dazu, den notwendigen Lebensbedarf einer Person oder einer Bedarfsgemeinschaft zu decken.
Die Erhöhung des sächsischen Existenzminimums um 1,9 Prozent ist auf die allgemeine Preisentwicklung zurückzuführen. Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten haben zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten geführt. Um den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen weiterhin eine angemessene Lebensgrundlage zu ermöglichen, wurde das Existenzminimum entsprechend angepasst.
Die neuen Werte des sächsischen Existenzminimums gelten ab dem 1. Januar 2025. Die Berechnung der Sozialleistungen erfolgt dann auf Grundlage der erhöhten Beträge.
Hintergrund:
Das sächsische Existenzminimum wird auf Basis der sogenannten Regelbedarfsstufen des Bundes berechnet. Diese werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt und bilden den Warenkorb für die Berechnung der Grundsicherung ab. Der sächsische Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit, von den bundesweiten Regelbedarfsstufen abzuweichen und diese an die regionalen Gegebenheiten anzupassen. In Sachsen wird das Existenzminimum daher in der Regel leicht über den Bundeswerten festgesetzt.
Die Anpassung des Existenzminimums an die Preisentwicklung dient dazu, die Kaufkraft der Sozialleistungen zu erhalten und zu gewährleisten, dass die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen ihren notwendigen Lebensbedarf decken können.
Sächliche Existenzminimum 2025 auf 11.940 Euro beziffert
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-11-05 11:22 mit dem Titel „Sächliche Existenzminimum 2025 auf 11.940 Euro beziffert“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
77