SGB-III-Modernisierungsgesetz wird unterschiedlich bewertet
Berlin: (hib/CHE) Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte SGB-III-Modernisierungsgesetz wird von den Sozialverbänden unterschiedlich bewertet.
Der Präsident des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Ralf Kantak, kritisierte in einer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf nicht geeignet sei, die grundsätzlichen Probleme am Arbeitsmarkt zu lösen.
Auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Thomas Ogilvie, äußerte sich skeptisch. Er befürchtete, dass das Gesetz dazu führen könnte, dass weniger Menschen in Arbeit vermittelt würden.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hingegen begrüßte das Gesetz. Präsidentin Michaela Engelmeier sagte, dass es „in die richtige Richtung“ gehe und „viele gute Maßnahmen“ enthalte.
Zu den wichtigsten Änderungen des SGB-III gehören unter anderem die Einführung eines neuen Qualifizierungschancengesetzes, die Stärkung der beruflichen Weiterbildung sowie die Angleichung der Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte an die Regelungen für erwerbsunfähige Leistungsberechtigte.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
SGB-III-Modernisierungsgesetz wird unterschiedlich bewertet
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